Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedigungen
für Seminare und Workshops der zukunft im zentrum GmbH
Sie finden hier die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Seminare und Workshops der zukunft im zentrum GmbH zum Download.
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Lehrgänge zukunft im zentrum GmbH
Zwischen der/dem Teilnehmer/in und zukunft im zentrum GmbH gelten für die Lehrgangsteilnahme die nachfolgenden Bedingungen:
I. Anmeldung
- Bitte verwenden Sie das von uns zur Verfügung gestellte Anmeldeformular
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt
II. Leistungsumfang
- Durchführung der Lehrgänge gemäß Angebot
- Umfangreiche Lehrgangsmaterialien sind in der Anmeldegebühr enthalten
- Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebestätigung und/ oder ein aussagefähiges Zertifikat
III. Rechnungslegung
- Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie die Rechnung
- Der Rechnungsbetrag ist spätestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehend auf das angegebene Konto zu zahlen
IV. Stornierung/ Umbuchung
- Die Stornierung der Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Faxschreiben wahren die Schriftform
- Die Stornierung ist bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenlos
- Bei einer Stornierung des Lehrgangs nach diesem Zeitpunkt sind 50% der Teilnehmergebühr, ab einer Woche vor Lehrgangsbeginn und bei Nichterscheinen sind 90% der Teilnehmergebühr zu entrichten.
- Es gilt das Datum des Posteingangs bei zukunft im zentrum GmbH.
- zukunft im zentrum bemüht sich im Fall der Absage auch am letzten Tag vor Lehrgangsbeginn um Nachrücker/innen, sofern ein Überhang besteht. Im Fall einer Nachbesetzung durch zukunft im zentrum GmbH, fällt die Stornierungsgebühr anteilig mit 50 % aus. Die Teilnehmer/innen können jeweils einen niedrigeren Aufwand nachweisen.
- Ein/e Ersatz- Teilnehmer/in kann ohne zusätzliche Kosten benannt werden.
V. Sonstiges
- zukunft im zentrum GmbH hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt (bspw. Krankheit der Dozenten) Lehrgänge ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderem Lehrgang verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- zukunft im zentrum GmbH behält sich vor, Lehrgänge abzusagen sowie räumlich und/oder zeitlich zu verlegen.
- zukunft im zentrum GmbH ist berechtigt, ggf. eine/n andere/n Dozenten/in als die ursprünglich vorgesehene Person mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lassen die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Es gilt dann eine Bedingung, die der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Im Zweifel gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Gerichtsstand ist Berlin.