Bildungsprämie
Mit den drei Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie will die Bundesregierung den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Dabei werden insbesondere Zielgruppen mit geringen Einkommen unterstützt. Zu den Instrumenten der Bildungsprämie gehören:
- Prämiengutschein: Die Zuwendung beträgt 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500,00 Euro, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Der Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Prämiengutscheine können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt.
- Weiterbildungssparen (Spargutschein): Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen. Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
- Weiterbildungsdarlehen: kann ohne Einkommensbegrenzungen in Anspruch genommen werden.
Den Prämien- und Spargutschein können Interessierte in Berlin bei den Prämienberatungsstellen erhalten.
Verfahren zum Erhalt des Prämien- und Spargutscheins
- Interessierte wenden sich zunächst an die Prämienberatungsstelle. Im Rahmen der Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel der Person und die Bedingungen an die Weiterbildungsmaßnahme im Hinblick auf die Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie geklärt. In Berlin sind folgende Beratungsstellen mit der Durchführung der Prämienberatung betraut: Weiterbildungsdatenbank Berlin, Jobassistenz, Inpäd e. V., Kontinuum e. V..
- Die Prämienberatungsstelle benennt auf dem Gutschein das Weiterbildungsziel und die Weiterbildungsanbieter, bei denen der Prämien- bzw. Spargutschein eingelöst werden darf.
- Interessierte reichen den Prämien- bzw. Spargutschein bei einem - auf dem Gutschein benannten - Weiterbildungsanbieter ein. Bei dem Prämiengutschein rechnet der Bildungsanbieter den Gutschein ab. Der Spargutschein wird durch den/die Gutscheininhaber/in beim Finanzinstitut eingereicht.
In der nachfolgenden Informationsbroschüre finden Sie weitere detaillierte Informationen zur obligatorischen Prämienberatung und zur Inanspruchnahme des Prämien- und Spargutscheins.
Informationsblatt zum Prämien- und Spargutschein
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Service- und Programmstelle Bildungsprämie sowie unter der kostenlosen bundesweiten Informationshotline 0800/ 26 23 000.
Sie erreichen uns telefonisch unter
+49 30 / 27 87 33-148
Montag: 15:30 - 17:30 Uhr
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 11:00 - 13:00 Uhr
in der Jobassistenz Friedrichshain-Kreuzberg.
fk@jobassistenz-berlin.de
und unter
+49 30 / 27 87 33 155
Montag: 11.00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 10:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 17:00 Uhr
in der Jobassistenz Spandau.
spandau@jobassistenz-berlin.de